menu

Information:
Beratungen können ausschließlich nur unter der Einhaltung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) stattfinden.

Geschäftszeiten

DMB Deutscher Mieterbund Hameln e. V.
Geschäftsstelle, Auskunft und Beratung:
Thietorstraße 26, 31785 Hameln

Telefon (nur zu den Geschäftszeiten):
(0 51 51) 2 14 65
Fax-Nummer:
0 51 51 9 42 51 61
E-Mail-Adresse:
kontakt@dmb-hameln.de

Mit Rechtsberatung:

montags und donnerstags:
16:30 - 18:00 Uhr
und mittwochs
14:00 - 15:00 Uhr

Ohne Rechtsberatung
(sondern nur allgemeine Belange):

montags bis donnerstags:
09:30 - 11:30 Uhr


Info: Ab dem 01.01.2022 wird unser Jahresbeitrag um 10,00 € erhöht.

Mitteilung des DMB Hameln e. V.

Persönliche Beratungen werden zunächst nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung durchgeführt!!!

Liebe Mitglieder, liebe Ratsuchenden,

im Zuge der allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus bitten wir um Verständnis dafür, dass wir bis auf Weiteres die Sprechstunden und persönlichen Beratungen nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung durchführen können.

Wir stehen ausschließlich telefonisch von montags bis donnerstags jeweils von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
unter der Tel.-Nr. (0 51 51) 2 14 65 zur Verfügung. Bitte hinterlassen Sie bei jeglichen Anfragen unbedingt Ihre Telefonnummer und – soweit vorhanden – Ihre E-Mail-Adresse. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihr Anliegen telefonisch mit Ihnen besprechen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Seifert

1. Vorsitzender des DMB Hameln e. V.

Willkommen beim DMB Deutscher Mieterbund Hameln e.V.

Haben Sie Probleme mit Ihrem Vermieter?

Der DMB Deutscher Mieterbund Hameln e.V. ist ein Zusammenschluss von Mietern, die ihre Rechte aber auch ihre Pflichten gegenüber dem Vermieter wahrnehmen wollen. Wenn Sie noch kein Mitglied im Mieterverein sind, sollten Sie es werden. Wenn Sie Mitglied sind, sollten Sie für Ihren Verein werben. Denn jeder Mieter braucht den Schutz in der Gemeinschaft der Mieter, im Deutschen Mieterbund Hameln e.V. Allerdings ist eine gerichtliche Vertretung durch den Verein nicht möglich!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Melden Sie sich gerne bei uns an. Kommen Sie am besten gleich vorbei. Sie finden uns in der Thietorstraße 26, 31785 Hameln Unsere Geschäftsstelle ist z. B. für die Aufnahme der Mitgliedschaft, Adressänderungen, Ummeldungen, allgemeine organisatorische Fragen etc. von montags bis donnerstags jeweils in der Zeit von 09:30 bis 11:30 Uhr besetzt. Zu diesen Zeiten findet allerdings keine Rechtsberatung statt. Die Rechtsberatung findet montags und donnerstags jeweils in der Zeit von 16:30 bis 18:00 Uhr und mittwochs in der Zeit von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Die DMB-Mietrechtsschutzversicherung

Der DMB Deutscher Mieterbund Hameln e.V. ist der DMB-Mietrechtsschutzversicherung angeschlossen. Angst vor einem Prozess muss man daher nicht haben, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche aus dem Mietvertrag der vom Mitglied bewohnten Wohnung geht. Ein besonderer Antrag auf Beitritt zur Versicherung braucht nicht gestellt zu werden.

Was leistet die DMB-Mietrechtsschutzversicherung?

Sie übernimmt im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die notwendigen Kosten bis zu 15.000,00 Euro, jedoch bei einer 10%tigen Selbstbeteiligung –mindestens 50 Euro- des Mitgliedes, in jedem einzelnen Versicherungsfall. Dabei werden folgende Kosten und Gebühren ersetzt:

  • die gesetzliche Vergütung des eigenen Anwalts,
  • die gesetzliche Vergütung des Gegenanwalts,
  • die Gerichtskosten einschl. etwaiger Zeugen- und Gutachtergebühren.
  • Welche Wartefrist gilt?

    Während die Rechtsberatung ab sofort gewährt wird, d. h. vom Eintritt an, müssen die Mitglieder im Falle eines Prozesses eine dreimonatige Wartefrist einhalten. Kostenschutz kann also nur gewährt werden, wenn der Streitfall, aus dem der Prozess entsteht, nach mindestens drei Monaten Mitgliedschaft bzw. Beitritt zur Rechtsschutzversicherung begonnen hat. So kann z. B. die bloße Ankündigung einer Mieterhöhung oder einer Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter - auch wenn sie in dieser Form unwirksam ist - als schaden-auslösendes Ereignis für den späteren Prozess angesehen werden, denn zu diesem Zeitpunkt war das zu versichernde Risiko für den Versicherten nicht mehr ungewiss. Dreht sich der Rechtsstreit um Mängel der Mietsache, tritt der Versicherungsfall grundsätzlich bereits mit der Entstehung des Mangels ein.

    Wer ist Vertragspartner der Mietrechtsschutzversicherung?

    Vertragspartner der DMB-Mietrechtsschutzversicherung ist ausschließlich der DMB Deutscher Mieterbund Hameln e.V.. Die einzelnen Mitglieder unseres Vereins sind die "versicherten Personen".

    Für wen gilt die Mietrechtsschutzversicherung?

    Versichert sind Prozesse aus Streitigkeiten im Rahmen des Wohnraummietverhältnisses, also Probleme zwischen Vermieter und Mieter bzw. Untermieter oder Pächter. Hierunter fallen z. B. nicht die Streitigkeiten zwischen Wohnungsnachbarn oder mit Verwaltungsbehörden, etwa wegen Wohngeldes. Es kommen also nur mietrechtliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Für Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, zusätzlich gemietete Garagen u. a. gelten besondere Bestimmungen. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz hat und die Police vorlegt oder uns die Tatsache schriftlich mitteilt, ist von der Beitragserhöhung ausgenommen, bis die eigene Versicherung endet. Nur der Mieterverein kann bei der Mietrechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Prozess beantragen. Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben!